Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ATOBU GmbH
Präambel
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ATOBU GmbH (nachfolgend „ATOBU“) stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte dar, die für die verschiedenen Geschäftsbereiche des Unternehmens gelten. Die ATOBU GmbH bietet Dienstleistungen in den Bereichen Leadhandel, Agenturdienstleistungen und Vertriebsunterstützung an.
Für jeden spezifischen Geschäftsbereich können separate und detailliertere AGB existieren, die die vorliegende Zusammenfassung ergänzen oder präzisieren. Diese spezifischen AGB sind auf Anfrage erhältlich und gelten vorrangig für die jeweilige Vertragsbeziehung. Die AGB berücksichtigen die Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften.
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Begriffsdefinitionen
Änderungen der AGB
Verfügbarkeit der Dienstleistungen
Priorität von individuellen Vereinbarungen
2 Regelungen für Endkunden (Leads)
Nutzung von Landingpages und Social Media Kanälen
Datenschutz und Einwilligungen
Widerrufsrecht
Haftungsausschluss für Anfragen
3 Regelungen für Partnerunternehmen im Leadhandel
Kauf und Nutzung von Leads
Datenschutzpflichten der Partner
Exklusivität und Weitergabe von Leads
Gewährleistung und Reklamationen
Vergütung und Vertragsbedingungen
4 Regelungen für Agenturdienstleistungen
Leistungsumfang
Nutzungsrechte und Urheberrechte
Sofortige Einstellung der Leistung bei Nichtzahlung
Änderungswünsche und Zusatzleistungen
Erfolgsgarantien
Vergütung und Zahlungsbedingungen
5 Regelungen für Vertriebsdienstleistungen
Generierung und Nutzung von Kontakten
Erfolgsausschluss
Eigentum an generierten Leads
Pflichten des Kunden
Vergütung und Vertragsbedingungen
6 Regelungen für Lieferanten von Leads
Datenschutzkonforme Erhebung
Einwilligungen und Nachweispflichten
Qualitätsanforderungen
Haftung und Freistellung
Prüfungsrechte und Vertragsbedingungen
7 Gemeinsame Bestimmungen für alle Vertragsparteien
Haftungsbeschränkungen
Vertraulichkeit
Datenschutz
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Salvatorische Klausel
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen ATOBU und ihren Vertragspartnern. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, diese AGB zu akzeptieren, bevor eine vertragliche Beziehung zustande kommt. Abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere die spezifischen AGB für einzelne Geschäftsbereiche, gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Rechtsgrundlage: §§ 305–310 BGB regeln die Einbeziehung, Gestaltung und Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Begriffsdefinitionen
Endkunden (Leads): Personen, die über Landingpages oder Social-Media-Formulare Anfragen stellen.
Partnerunternehmen: Unternehmen, die Leads erwerben oder Dienstleistungen von ATOBU nutzen.
Agenturkunden: Kunden, die Marketing- und Kreativdienstleistungen von ATOBU beziehen.
Vertriebskunden: Unternehmen, die Vertriebsdienstleistungen von ATOBU beauftragen.
Lieferanten: Anbieter von Leads, die diese an ATOBU liefern.
Leads: Datensätze mit Kontaktinformationen und Interessentendaten, die von ATOBU generiert, qualifiziert oder eingekauft werden.
1.3 Änderungen der AGB
ATOBU behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern, sofern dies durch gesetzliche Vorgaben, technische Entwicklungen oder geschäftliche Erfordernisse notwendig wird. Änderungen werden den Vertragspartnern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der Vertragspartner hat das Recht, der Änderung innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen.
Rechtsgrundlage: § 308 Nr. 5 BGB regelt die Möglichkeit, einseitige Vertragsänderungen unter Einhaltung von Widerspruchsfristen vorzunehmen.
1.4 Verfügbarkeit der Dienstleistungen
ATOBU strebt eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen an, übernimmt jedoch keine Garantie für die durchgehende Erreichbarkeit der Plattformen oder Systeme. Einschränkungen durch Wartungsarbeiten, höhere Gewalt oder technische Störungen berechtigen den Vertragspartner nicht zu Schadensersatzansprüchen.
Rechtsgrundlage: § 276 BGB (Haftung für eigenes Verschulden).
1.5 Priorität von individuellen Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen, die in separaten Verträgen oder Angeboten getroffen werden, haben Vorrang vor den Regelungen dieser AGB, sofern sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Regelungen für Endkunden (Leads)
2.1 Nutzung von Landingpages und Social Media Kanälen
Endkunden können über Landingpages und Formulare auf Social-Media-Plattformen unverbindliche Anfragen stellen. Diese Anfragen stellen keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss dar und dienen ausschließlich der Vermittlung von Angeboten durch ATOBU oder durch Partnerunternehmen.
2.2 Datenschutz und Einwilligungen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur mit der Einwilligung des Endkunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. ATOBU informiert den Endkunden gemäß Art. 13 DSGVO über die Zwecke der Datenverarbeitung, die Empfänger der Daten und die Widerrufsmöglichkeiten.
2.3 Widerrufsrecht
Endkunden können ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf.
Rechtsgrundlage: Art. 7 Abs. 3 DSGVO regelt den Widerruf von Einwilligungen.
2.4 Haftungsausschluss für Anfragen
ATOBU haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Endkunden bereitgestellten Daten.
3. Regelungen für Partnerunternehmen im Leadhandel
3.1 Kauf und Nutzung von Leads
Partnerunternehmen erwerben Leads zur Nutzung für eigene Marketing- oder Vertriebszwecke. Die Nutzung der Leads ist ausschließlich für den vereinbarten Zweck gestattet. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ATOBU untersagt.
3.2 Datenschutzpflichten der Partner
Partnerunternehmen verpflichten sich, die erhaltenen Leads DSGVO-konform zu verarbeiten und die Einwilligungen der betroffenen Personen zu respektieren.
3.3 Gewährleistung und Reklamationen
Reklamationen fehlerhafter Leads müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei ATOBU eingereicht werden. Fehlerhafte Leads können nach Wahl von ATOBU storniert oder durch Ersatzleads bzw. Gutschriften ausgeglichen werden.
3.4 Vergütung und Vertragsbedingungen
Die Vergütung für übermittelte Leads ist unabhängig davon geschuldet, ob ein Vertragsabschluss mit dem Endkunden erfolgt. Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
4. Regelungen für Agenturdienstleistungen
4.1 Leistungsumfang
ATOBU erbringt Agenturdienstleistungen wie die Erstellung und Betreuung von Webseiten, Social-Media-Kampagnen, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Medienproduktionen (z. B. Videos, Grafiken) und weiteren Marketingmaßnahmen. Der Leistungsumfang wird in individuellen Verträgen oder Leistungsbeschreibungen festgelegt. Änderungen des Leistungsumfangs sind nur nach schriftlicher Zustimmung beider Parteien zulässig.
Rechtsgrundlage: Der Vertrag richtet sich nach den Regelungen des Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB), sofern eine konkrete Erfolgsverpflichtung besteht, oder des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB), wenn eine Tätigkeit geschuldet wird.
4.2 Nutzungsrechte und Urheberrechte
Alle von ATOBU erstellten Inhalte (Texte, Grafiken, Fotos, Videos, Designs etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ATOBU. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. ATOBU behält sich vor, eigene erstellte Materialien auch für andere Projekte zu verwenden, sofern keine Exklusivität vereinbart wurde.
Rechtsgrundlage: § 31 UrhG regelt die Einräumung von Nutzungsrechten.
4.3 Sofortige Einstellung der Leistung bei Nichtzahlung
ATOBU ist berechtigt, die Leistungserbringung bei Zahlungsverzug des Kunden mit sofortiger Wirkung einzustellen. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Nachholung der Leistung entsteht in diesem Fall nicht.
Rechtsgrundlage: § 320 BGB erlaubt ein Zurückbehaltungsrecht bei nicht erfüllten Gegenleistungen.
4.4 Änderungswünsche und Zusatzleistungen
Wünscht der Kunde Änderungen oder Ergänzungen zu bereits vereinbarten Leistungen, werden diese gesondert vergütet. Die Vergütung wird in einem schriftlichen Zusatzvertrag festgelegt.
4.5 Erfolgsgarantien
ATOBU garantiert keine spezifischen Ergebnisse, wie z. B. bestimmte Umsatzsteigerungen, Reichweitenerhöhungen oder Platzierungen in Suchmaschinen. Alle Maßnahmen werden nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Angemessenheit durchgeführt.
Rechtsgrundlage: Es gelten die allgemeinen Regelungen zur Erfolgs- und Tätigkeitsverpflichtung (§§ 611, 631 BGB).
4.6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Sätzen und ist unabhängig vom Erfolg der Marketingmaßnahmen geschuldet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
5. Regelungen für Vertriebsdienstleistungen
5.1 Generierung und Nutzung von Kontakten
ATOBU generiert Kontakte (Leads), bearbeitet diese oder erzielt Kaufabschlüsse im Rahmen der vereinbarten Vertriebsdienstleistungen. Die generierten Kontakte dürfen vom Kunden ausschließlich für die vertraglich festgelegten Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für nicht vereinbarte Zwecke ist untersagt.
5.2 Erfolgsausschluss
ATOBU übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Vertriebsmaßnahmen, insbesondere nicht für Vertragsabschlüsse oder bestimmte Umsatzsteigerungen.
5.3 Eigentum an generierten Leads
Alle durch ATOBU generierten Leads bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum von ATOBU. Der Kunde erwirbt erst nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht an den Leads.
5.4 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, ATOBU alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Vertriebsmaßnahmen erforderlich sind. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
5.5 Vergütung und Vertragsbedingungen
Die Vergütung ist unabhängig vom Erfolg der Vertriebsmaßnahmen geschuldet und richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Sätzen. Zahlungsverzug berechtigt ATOBU zur Einstellung der Leistungserbringung.
6. Regelungen für Lieferanten von Leads
6.1 Datenschutzkonforme Erhebung
Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Leads gemäß den Anforderungen der DSGVO und weiterer einschlägiger Datenschutzgesetze erhoben wurden. Dazu gehört insbesondere, dass:
Die betroffenen Personen in die Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Die betroffenen Personen eingewilligt haben, von ATOBU an Partnerunternehmen weitervermittelt werden zu wollen.
Alle erforderlichen Informationen gemäß Art. 13 DSGVO bei der Datenerhebung bereitgestellt wurden.
6.2 Einwilligungen und Nachweispflichten
Der Lieferant verpflichtet sich, die erteilten Einwilligungen der betroffenen Personen schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und diese ATOBU auf Verlangen vorzulegen.
6.3 Qualitätsanforderungen
Die gelieferten Leads müssen den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen. Dazu zählen:
Korrekte und vollständige Kontaktdaten (z. B. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
Relevanz für den vereinbarten Zielmarkt oder Zweck.
Einhaltung von geografischen und thematischen Vorgaben.
Die Leads sind telefonisch validiert und qualifiziert
Gelieferte Leads werden von ATOBU geprüft und ggf. genehmigt oder abgelehnt
ATOBU vergütet ausschließlich genehmigte Leads
6.4 Haftung und Freistellung
Der Lieferant haftet für Datenschutzverstöße und stellt ATOBU von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlerhaften oder unrechtmäßig erhobenen Daten resultieren.
6.5 Prüfungsrechte und Vertragsbedingungen
ATOBU behält sich das Recht vor, die Qualität und Rechtmäßigkeit der gelieferten Leads stichprobenartig zu prüfen. Mängel oder Verstöße berechtigen ATOBU zur fristlosen Kündigung des Lieferantenvertrags.
7. Gemeinsame Bestimmungen für alle Vertragsparteien
7.1 Haftungsbeschränkungen
ATOBU haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet ATOBU nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Rechtsgrundlage: § 276 BGB regelt die Haftung für eigenes Verschulden, während § 309 Nr. 7 BGB Haftungsbeschränkungen zulässt.
7.2 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.
7.3 Datenschutz
ATOBU verpflichtet sich, personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO zu verarbeiten. Vertragspartner, die personenbezogene Daten an ATOBU übermitteln, gewährleisten die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben und haften für etwaige Verstöße.
7.4 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von ATOBU, sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist.
7.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.